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| von Schulleitung

Covid-19 - Aktueller Schulbetrieb

Leider zwingen uns die Folgen der Pandemie weiterhin zu erhöhter Aufmerksamkeit. Um möglichst viel Normalität und eine angstfreie, unbeschwerte Zeit in der Schule zu bieten, bedarf es der besonderen gegenseitigen Rücksichtsnahme.

Mit dem Ablauf der ersten beiden Schulwochen nach den Herbstferien sind nun die sog. Präventionswochen überwunden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Anpassungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf Landesebene gilt weiterhin ein verdichteter Testrhythmus. Testtage sind jeweils Montag, Mittwoch und Freitag, ein vorgelegtes Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

 

Im Folgenden finden Sie aktuelle und wichtige Informationen zum Unterrichtsbetrieb und vor allem zu den Corona-Schutzmaßnahmen.

  • In diesem Schuljahr dürfen nur noch medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Auf einen mindestens täglichen Wechsel der Maske ist zu achten.
  • Verpflichtenden Selbsttests sind (nach Ablauf der beiden Präventionswochen) dreimal wöchentlich nachzuweisen. Testtage an der Schule sind Montag und Donnerstag. Ohne Testbescheinigung (Bürgertest), Teilnahme am Selbsttest oder Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder Genesung kann nicht am Präsenzunterricht teilgenommen werden.*
    ERGÄNZUNG:
    Sollte in einem Klassenverband ein Ausbruch stattfinden, müssen alle übrigen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte des Klassen- oder Kursverbandes, medizinische Masken auch am Sitzplatz tragen.
    WICHTIG: Die Einverständniserklärung für die Teilnahme am Selbsttest ist zum Schuljahresbeginn zu erneuern. Bitte füllen Sie diese aus und geben sie Ihrem Kind ausgedruckt und unterschrieben am ersten Schultag mit in die Schule.

Auf der Grundlage des Hygieneplans 9.0 wurde auch der schulische Hygieneplan aktualisiert. Mit dem Schreiben zur Durchführung von Antigen-Selbsttests im Schuljahr 2021/22 erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema Schnelltests in der Schule einschließlich der Hinweise zu den Präventionswochen.

Das aktuelle Elternschreiben enthält wichtige Erläuterungen zum Schuljahresablauf und Corona-Schutz-Maßnahmen.

Zusätzlich finden Sie hier den Elternbrief des Kultusministers mit Hinweisen zum Impfen, Testen, Präventionswochen etc.

 

Es gilt insbesondere:

  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ist auf Durchgangsflächen und im Klassen- und Fachraum nur bis zur Einnahme eines Sitzplatzes verpflichtend. Wird dieser Verlassen (z. B. beim Gang zur Tafel) ist die Maske wieder anzulegen. In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommer- und Herbstferien gilt Maskenpflicht auch am Platz im Unterricht. Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte haben die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Die Maske ist mindestens täglich zu wechseln.
  • Es gilt das grundsätzliche Abstandsgebot laut den Vorgaben des Landes Hessen. Überall dort, wo es räumlich möglich ist, soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Auf regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume (Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster mindestens alle 20 Minuten für 5 Minuten) ist zu achten.
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich nach Ihrer Ankunft in der Schule direkt in ihre Unterrichtsräume der ersten Stunde. Diese sind – bis auf die Fachräume – geöffnet. Sie setzen sich auf ihren Platz und warten das Eintreffen der Lehrkraft ab. Die Schule ist täglich ab 07:30 Uhr offen, die Pausenhalle öffnet um 07:15 Uhr.
  • In den Schulgebäuden ist für Schülerinnen und Schüler eine verbindliche Einbahnstraßenregelung eingerichtet und ausgeschildert, um einen möglichst kontaktarmen Wechsel der Unterrichtsräume zu gewährleisten.
  • Schülerinnen und Schüler, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Schule. Für Schülerinnen und Schüler mit einem einfachen Schnupfen besteht die Möglichkeit, sich täglich vor der Teilnahme am Unterricht im Testzentrum (Raum A221) selbst zu testen.
  • Ein Betretungsverbot der Schule gilt außerdem für Personen, wenn (sie selbst oder Angehörige des gleichen Hausstandes) mindestens eines der für COVID-19 typischen Symptome auftritt, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen.

Informationsfluss zu Änderungen im Schulbetrieb: Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens ist eine Anpassung des Schulbetriebes an die jeweiligen Gegebenheiten unausweichlich. Ich bitte Sie aus diesem Grund, die Website der Schule regelmäßig zu besuchen und sich über schulische Maßnahmen zu informieren.

Auch in unserem Downloadbereich finden Sie alle relevanten Informationen als PDF-Dokumente.

 

Gemäß dem aktuellen Hessischen Eskalationskonzept gelten folgende Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation zum angepassten Regelbetrieb. (Das zuständige Gesundheitsamt löst die Stufen vor Ort aus und entscheidet ggf. auch darüber, welche hiervon abweichenden Maßnahmen ergriffen werden sollen.) Für den möglichen Distanzunterricht gilt weiterhin die schulinterne Vereinbarung.

 

* Der Kultusminister und der Leiter des Gesundheitsamts haben darüber informiert, dass der Schulbesuch (Präsenzunterricht und Notbetreuung) nur dann möglich ist, wenn ein negatives Schnelltestergebnis vorliegt, das nicht älter als 72 Stunden ist. (In den sog. Präventionswochen direkt zu Schulbeginn nach den Ferien ist ein entsprechender Testnachweis an drei Schultagen, Montag, Mittwoch, Freitag, notwendiger Weise vorzulegen.)
Es besteht die Wahl, ob der Nachweis durch Inanspruchnahme des kostenfreien Bürgertests an einer Teststelle außerhalb der Schule oder durch den kostenfreien Antigen-Schnelltest erbracht wird, der in der Schule vom Land Hessen zur Verfügung gestellt wird. Keinen Test vorweisen müssen von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf 6 Monate befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen. Damit ein Kind am Selbsttest in der Schule teilnehmen kann, müssen die Eltern die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung ausfüllen und diese dem Kind unterschrieben am ersten Schulbesuchstag mit in die Schule geben. Nur mit einer unterschriebenen Erklärung kann ein Kind an einem Test teilnehmen. Bitte drucken Sie außerdem die Coronatest-Schülererklärung aus und unterschreiben Sie diese ebenso wie Ihr Kind. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat diese Dokumentation über die erfolgten Selbsttests mitzuführen, hierzu wird von der Schule ein separates Testheft bereitgestellt. Ohne Testung kann es nicht am Unterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen und wird im Distanzunterricht beschult.

Folgende Termine gelten für die Tests:

Aktuell gilt folgende Festsetzung: Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag
Die Tests finden zunächst jeweils in der 1. Unterrichtsstunde statt. Die Durchführung der Selbsttests erfolgt im Klassenverband im Klassenraum. Da nicht alle Schüler jeweils in der ersten Stunde einen Kurs (z.B. Freistunde, ggf. Arztbesuche, ...) besuchen, dient der Raum A 221 als Testzentrum. Später eintreffende Schülerinnen und Schüler suchen diesen Raum vor dem Besuch des Unterrichts auf.

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